Natürliche Infrastruktur: Was die geplante BNatSchG-Novelle für Ökokonto, Ersatzgeld und Flächeneigentümer bedeutet

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (NatInfG) will das Bundesumweltministerium die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes grundlegend weiterentwickeln. Für Eigentümer von Acker, Grünland, Moor und Wald könnte das neue Chancen und neue Lasten bringen.

Kernpunkte des Referentenentwurfs vom Juli 2026

  • Maßnahmen in Nationalparks, Naturschutzgebieten und nicht entwässerten Mooren sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
  • Agroforstsysteme auf Ackerland sollen unter Bedingungen nicht als Eingriff gelten.
  • Ausgleich soll auch in angrenzenden Naturräumen möglich sein; Maßnahmen sollen mehrfach angerechnet werden können, etwa auch für die EU-Wiederherstellung.
  • Bevorratete Kompensation, etwa über Ökokonten, soll mit einem Abschlag von 15 Prozent begünstigt werden.
  • Eingriffe in eine neue Flächenkulisse „Natürliche Infrastruktur“ sollen mit einem Aufschlag von 20 Prozent teurer werden; auch Ersatzzahlungen sollen steigen.
  • Neue Instrumente wie die Übertragung der Kompensationspflicht auf anerkannte Dritte und „Naturgutschriften“ sind vorgesehen.

Stand des Verfahrens

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 22. Juli 2026 von der Tagesordnung genommen, nachdem mehrere Agrarminister der Länder Bedenken geäußert hatten. Ein Kabinettsbeschluss lag bis Anfang November 2026 nicht vor. Inhalte und Zeitplan können sich daher noch erheblich ändern.

Was Eigentümer jetzt bedenken sollten

  • Ökokontoflächen und Kompensationsverträge könnten an Wert gewinnen – Verträge sollten Anpassungsklauseln enthalten.
  • Bei Flächen, die in eine Kulisse „Natürliche Infrastruktur“ fallen könnten, sind Nutzungsbeschränkungen nicht ausgeschlossen.
  • Agroforstprojekte könnten rechtlich erleichtert werden.

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Quellen: Referentenentwurf NatInfG, top agrar

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.