Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ist für viele Betriebe ein entscheidender Teil des Einkommens. Kürzungen, Sanktionen und Rückforderungen können existenzbedrohend sein. Wir prüfen Bescheide, vertreten Betriebe gegenüber den Bewilligungsbehörden und führen Widerspruchs- und Klageverfahren.
Rechtsgrundlagen
- EU: GAP-Strategieplan-Verordnung (EU) 2021/2115 und Finanzierungsverordnung (EU) 2021/2116, geändert durch das Vereinfachungspaket (EU) 2025/2649
- National: GAP-Direktzahlungen-Gesetz und -Verordnung, GAP-Konditionalitäten-Gesetz und -Verordnung, GAP-InVeKoS-Gesetz und -Verordnung
- Förderrichtlinien der Länder für Agrarumwelt-, Klima- und Investitionsmaßnahmen
- Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht
Unsere Leistungen
- Prüfung von Bewilligungs-, Kürzungs- und Rückforderungsbescheiden
- Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz
- Konditionalität (GLÖZ, Grundanforderungen) und Vor-Ort-Kontrollen
- Öko-Regelungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- Dauergrünland, Umbruch und Flächenstatus
- Betriebsübergabe, Zahlungsansprüche und Junglandwirteförderung
- Investitionsförderung und Zweckbindung
Aktuell
Rückwirkende Entlastungen für 2026 und die Diskussion um die GAP ab 2028: GAP 2026 – was Betriebe jetzt prüfen sollten.
Siehe auch
Öko-Landbaurecht · Düngerecht · Naturschutzrecht
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.