Klimarecht & Carbon Farming

Wälder, Moore und Böden speichern Kohlenstoff – und werden damit zu Akteuren des Klimaschutzrechts. Mit der EU-Zertifizierungsverordnung für CO₂-Entnahmen (CRCF), milliardenschweren Förderprogrammen und neuen Werbeverboten verändern sich die Spielregeln. Wir beraten Flächeneigentümer, Projektentwickler, Unternehmen und Käufer von Zertifikaten.

Rechtsgrundlagen

  • CRCF-Verordnung (EU) 2024/3012: Zertifizierung von CO₂-Entnahmen und Carbon Farming mit delegierten Methodiken
  • EU-Klimagesetz mit dem Klimaziel 2040 sowie die LULUCF-Verordnung
  • Bundes-Klimaschutzgesetz: Senkenziele für den Sektor Landnutzung (§ 3a KSG) und Klimaschutzprogramme
  • Förderprogramme wie Klimaangepasstes Waldmanagement und die Moor-Förderung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
  • Lauterkeitsrecht: Verbot der Werbung mit Klimaneutralität auf Basis von Kompensation (UWG, seit 27.9.2026)
  • Brennstoffemissionshandel (BEHG) und EU-Emissionshandel ETS2

Unsere Leistungen

  • Verträge über CO₂-Zertifikate, Projektvereinbarungen und Flächennutzung
  • Prüfung von Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit und Doppelförderung
  • Förderanträge und Rückforderungsverfahren
  • Kombination von Wiedervernässung, Pacht, Ausgleichsmaßnahmen und Agrarförderung
  • Rechtssichere Klimawerbung und Green Claims
  • Haftung bei Umkehr der Speicherung (z. B. Waldbrand, Kalamität)

Aktuell

Neue EU-Methodiken für Wald und Moor und das Werbeverbot für „klimaneutral“: CO₂-Zertifikate aus Wald und Moor. Zur Lage des Sektors Landnutzung: Senke in Gefahr.

Siehe auch

Naturschutzrecht · Waldrecht · Bodenrecht · Wind- und Solarflächen

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.