Acker, Grünland und Wald sind keine gewöhnlichen Immobilien. Wer land- oder forstwirtschaftliche Flächen kauft, verkauft, tauscht oder in eine Gesellschaft einbringt, braucht häufig eine behördliche Genehmigung – und muss mit einem Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens rechnen. Wir begleiten Käufer, Verkäufer, Betriebe, Investoren und Kommunen von der Vertragsgestaltung bis zum gerichtlichen Verfahren.
Rechtsgrundlagen
- Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG): Genehmigungspflicht für die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (§ 2), Versagungsgründe wie ungesunde Bodenverteilung oder grobes Missverhältnis von Preis und Wert (§ 9), Entscheidungsfristen (§ 6) und gerichtliches Zuweisungsverfahren
- Reichssiedlungsgesetz (RSG): siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht, wenn die Genehmigung zu versagen wäre
- Agrarstrukturgesetze der Länder: Baden-Württemberg (ASVG) und – ab 2027 – Niedersachsen ersetzen die Bundesgesetze durch eigene Regeln
- Grunderwerbsteuer bei Share Deals (§ 1 Abs. 2a, 2b GrEStG) sowie das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Unsere Leistungen
- Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen über Acker-, Grünland- und Waldflächen
- Genehmigungsanträge nach GrdstVG bzw. Landesrecht, Fristenmanagement und Stellungnahmen
- Abwehr und Ausübung siedlungsrechtlicher Vorkaufsrechte
- Rechtsbehelfe gegen Versagung, Auflagen und Bedingungen vor den Landwirtschaftsgerichten
- Anteilskäufe (Share Deals) an Agrargesellschaften, Due Diligence und Strukturierung
- Flurbereinigung, Bodenordnung und Landtausch
- Bewertungsfragen, Verkehrswert und Preisgrenzen
Aktuell: Niedersachsen beschließt eigenes Agrarstrukturgesetz
Der Niedersächsische Landtag hat im Oktober 2026 ein eigenes Agrarstrukturgesetz beschlossen, das im Frühjahr 2027 in Kraft treten soll. Es führt unter anderem eine Genehmigungspflicht für bestimmte Anteilserwerbe und strengere Preisgrenzen ein. Mehr dazu in unserem Beitrag Agrarstrukturgesetz Niedersachsen.
Siehe auch
Landpacht & Waldpacht · Hofübergabe & Agrarerbrecht · Wind- und Solarflächen · Bodenrecht · Waldrecht
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