Genetische Ressourcen & Nagoya-Protokoll

Wer mit Pflanzenmaterial aus anderen Ländern züchtet oder forscht, muss Zugangs- und Vorteilsausgleichsregeln beachten. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können zu Bußgeldern und Vermarktungsproblemen führen. Wir beraten Züchter, Saatgutunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Hersteller pflanzlicher Wirkstoffe.

Rechtsgrundlagen

  • Übereinkommen über die biologische Vielfalt und Nagoya-Protokoll
  • Verordnung (EU) 511/2014 mit Sorgfaltspflichten und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
  • Durchführungsregeln im Bundesnaturschutzgesetz; zuständig ist das Bundesamt für Naturschutz
  • Internationaler Saatgutvertrag (ITPGRFA) mit Multilateralem System und Standard-Materialübertragungsvereinbarung (SMTA)
  • Beschlüsse zu digitalen Sequenzinformationen (DSI) und Cali-Fonds

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Herkunft von Zuchtmaterial und Sorgfaltserklärungen
  • Material Transfer Agreements, PIC und MAT
  • Nutzung von Genbanken und SMTA
  • Umgang mit digitalen Sequenzinformationen
  • Verfahren vor dem Bundesamt für Naturschutz

Aktuell

Die Vertragsstaatenkonferenz COP17 hat im Oktober 2026 über den Vorteilsausgleich für digitale Sequenzdaten beraten: DSI und Cali-Fonds.

Siehe auch

Sortenschutzrecht · Biopatente · Artenschutz & Pflanzenhandel

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.