Wer mit Pflanzenmaterial aus anderen Ländern züchtet oder forscht, muss Zugangs- und Vorteilsausgleichsregeln beachten. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können zu Bußgeldern und Vermarktungsproblemen führen. Wir beraten Züchter, Saatgutunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Hersteller pflanzlicher Wirkstoffe.
Rechtsgrundlagen
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt und Nagoya-Protokoll
- Verordnung (EU) 511/2014 mit Sorgfaltspflichten und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866
- Durchführungsregeln im Bundesnaturschutzgesetz; zuständig ist das Bundesamt für Naturschutz
- Internationaler Saatgutvertrag (ITPGRFA) mit Multilateralem System und Standard-Materialübertragungsvereinbarung (SMTA)
- Beschlüsse zu digitalen Sequenzinformationen (DSI) und Cali-Fonds
Unsere Leistungen
- Prüfung der Herkunft von Zuchtmaterial und Sorgfaltserklärungen
- Material Transfer Agreements, PIC und MAT
- Nutzung von Genbanken und SMTA
- Umgang mit digitalen Sequenzinformationen
- Verfahren vor dem Bundesamt für Naturschutz
Aktuell
Die Vertragsstaatenkonferenz COP17 hat im Oktober 2026 über den Vorteilsausgleich für digitale Sequenzdaten beraten: DSI und Cali-Fonds.
Siehe auch
Sortenschutzrecht · Biopatente · Artenschutz & Pflanzenhandel
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.