Pflanzenschutzrecht

Pflanzenschutzmittel gehören zu den am strengsten regulierten Produkten in der EU. Wir beraten Hersteller, Importeure, Parallelhändler, Landhandel, Lohnunternehmen und Anwender – von der Zulassung bis zur Verteidigung in Bußgeldverfahren.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 1107/2009: Genehmigung von Wirkstoffen auf EU-Ebene, Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Mitgliedstaaten
  • Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) mit Zuständigkeit des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung und Bienenschutzverordnung
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln

Unsere Leistungen im Pflanzenschutzrecht

  • Zulassungsverfahren, Notfallzulassungen und Genehmigungen für geringfügige Verwendungen (Lückenindikationen)
  • Widerspruch und Klage gegen Zulassungsentscheidungen, Auflagen und Widerrufe
  • Parallelhandelsgenehmigungen und Abgrenzung zu Re-Importen
  • Datenschutz für Studien und Ansprüche auf Kostenbeteiligung (Data Sharing)
  • Kennzeichnung, Werbung und Online-Vertrieb, Abgabe an berufliche und nichtberufliche Anwender
  • Abverkaufs- und Aufbrauchfristen bei auslaufenden Zulassungen
  • Verteidigung bei Abdrift-, Gewässer- und Bienenschäden, Bußgeld- und Strafverfahren
  • Biologische Pflanzenschutzmittel, Grundstoffe und Pflanzenstärkungsmittel

Aktuell: EU-Omnibus zum Pflanzenschutz

Die EU-Kommission will die Zulassungsregeln grundlegend vereinfachen und Wirkstoffe künftig grundsätzlich unbefristet genehmigen. Die Mitgliedstaaten lehnen das ab, befürworten aber längere Laufzeiten. Den Stand der Diskussion fassen wir in unserem Beitrag Pflanzenschutz-Omnibus zusammen.

Siehe auch: Pflanzengesundheitsrecht – Quarantäneschädlinge, Pflanzenpass und Handel.

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.