Düngerecht

Kaum ein Bereich des Agrarrechts hat sich in den letzten Jahren so oft geändert wie das Düngerecht. Wir beraten landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Lohnunternehmen, Biogasanlagen sowie Hersteller und Händler von Düngemitteln.

Rechtsgrundlagen

  • Düngegesetz (DüngG) als Rahmen für Inverkehrbringen und Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
  • Düngeverordnung (DüV) zur guten fachlichen Praxis beim Düngen
  • Düngemittelverordnung (DüMV) für national zugelassene Düngemittel
  • EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 für CE-gekennzeichnete Düngeprodukte
  • Landesverordnungen zur Ausweisung nitratbelasteter („Roter“) und eutrophierter Gebiete sowie die EU-Nitratrichtlinie

Pflichten in der Praxis

  • Düngebedarfsermittlung vor jeder wesentlichen Düngung und Aufzeichnung der Düngemaßnahmen
  • Obergrenze für Stickstoff aus organischen Düngern im Betriebsdurchschnitt
  • Sperrfristen, Abstände zu Gewässern, Vorgaben bei gefrorenem, überschwemmtem oder schneebedecktem Boden
  • Zusätzliche Auflagen in Roten Gebieten, etwa reduzierte Düngung
  • Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Gärreste

Unsere Leistungen im Düngerecht

  • Prüfung der Gebietsausweisung und Normenkontrolle gegen Landesdüngeverordnungen
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren und bei Kürzungen von Agrarzahlungen (Konditionalität)
  • Beratung zu Abnahme- und Verbringungsverträgen für Wirtschaftsdünger und Gärreste
  • Produktrecht für Hersteller: Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Werbung
  • Schnittstellen zum Wasser-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht

Aktuell: Novelle des Düngegesetzes

2026 wird über die Streichung der Stoffstrombilanz und die Einführung eines staatlichen Wirkungsmonitorings beraten. Einzelheiten in unserem Beitrag Düngegesetz-Novelle 2026.

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.