Düngegesetz-Novelle 2026: Aus für die Stoffstrombilanz, Einstieg ins Wirkungsmonitoring

Das Düngerecht ist erneut in Bewegung. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt der Neuordnung um. Den Referentenentwurf legte das Bundeslandwirtschaftsministerium im Januar 2026 vor, das Kabinett beschloss ihn im Frühjahr; im September 2026 fand die öffentliche Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages statt.

Die Kernpunkte des Entwurfs

  • Stoffstrombilanz: Die verpflichtende betriebliche Bilanz, die Nährstoffzu- und -abfuhren auf Betriebsebene erfasste, soll auch im Gesetz gestrichen werden. Die zugehörige Verordnung war bereits 2025 aufgehoben worden.
  • Wirkungsmonitoring: Stattdessen schafft das Gesetz die Rechtsgrundlage für ein erweitertes staatliches Monitoring, das die Wirkung der Düngeverordnung erfassen soll. Die Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung regeln.
  • EU-Düngeprodukte: Für Verstöße gegen die EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009 werden neue Bußgeldtatbestände geschaffen.

Die Debatte

Der landwirtschaftliche Berufsstand begrüßt den Bürokratieabbau. Wasserwirtschaft und Umweltverbände kritisieren dagegen, dass mit der Stoffstrombilanz ein verursachergerechtes Instrument entfalle – gerade mit Blick auf die Roten Gebiete und das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der Nitratrichtlinie. Wie die Verursacherorientierung in den belasteten Gebieten künftig umgesetzt wird, ist eine der zentralen offenen Fragen.

Was bleibt unverändert?

Die Düngeverordnung mit Düngebedarfsermittlung, Sperrfristen, Obergrenzen für organische Düngung und den Sonderregeln für nitratbelastete und eutrophierte Gebiete gilt weiter. Verstöße können Bußgelder und Kürzungen von Agrarzahlungen nach sich ziehen. Dokumentationspflichten bleiben daher wichtig.

Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss nicht abgeschlossen. Einen Überblick über das geltende Recht finden Sie auf unserer Seite Düngerecht.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.