Der Generationswechsel ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gärtnereien und Baumschulen eine der wichtigsten Weichenstellungen. Sonderregeln wie die Höfeordnung, das Landgutrecht des BGB und die steuerliche Verschonung entscheiden darüber, ob der Betrieb erhalten bleibt und wie weichende Erben abgefunden werden.
Rechtsgrundlagen
- Höfeordnung in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie Anerbengesetze anderer Länder
- Seit 2025 knüpft die Höfeordnung an den Grundsteuerwert an; die Übergangsfrist für Altfälle endet am 31.12.2026
- Landgutrecht des BGB: Bewertung zum Ertragswert (§§ 2049, 2312 BGB)
- Zuweisungsverfahren nach §§ 13 ff. GrdstVG bei Erbengemeinschaften
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Verschonung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 13a, 13b ErbStG)
Unsere Leistungen
- Hofübergabeverträge, Altenteil und Versorgungsleistungen
- Testamente, Erbverträge und Hoferklärungen
- Abfindungs- und Nachabfindungsansprüche weichender Erben
- Prüfung der Hofeigenschaft und Löschung oder Eintragung des Hofvermerks
- Erbauseinandersetzung, Zuweisungsverfahren und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Unternehmensnachfolge in Gärtnereien, Zuchtbetrieben und Saatgutunternehmen einschließlich Sortenschutz- und Lizenzrechten
Aktuell: Frist der Höfeordnung läuft am 31.12.2026 ab
Höfe, die nur nach altem Recht als Hof galten, behalten diese Eigenschaft nur bis zum Jahresende 2026. Was Hofeigentümer jetzt prüfen sollten, erläutern wir im Beitrag Höfeordnung: Übergangsfrist endet.
Siehe auch
Agrarimmobilien & Grundstücksverkehr · Landpacht & Waldpacht
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