Bio ist ein streng regulierter Begriff. Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Import ökologischer Erzeugnisse unterliegen der EU-Öko-Verordnung und einem engmaschigen Kontrollsystem. Wir beraten Erzeuger, Verarbeiter, Händler und Importeure – und vertreten sie gegenüber Kontrollstellen und Behörden.
Rechtsgrundlagen
- Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 mit Durchführungs- und delegierten Verordnungen
- Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und Durchführungsverordnung (EU) 2021/279
- Einfuhrregeln und Drittlandlisten
- Öko-Landbaugesetz (ÖLG) mit Straf- und Bußgeldvorschriften
- Saatgutrecht für ökologisches Saatgut und heterogenes Material
Unsere Leistungen
- Umstellung, Zertifizierung und Gruppenzertifizierung
- Maßnahmen der Kontrollstellen: Aberkennung, Vermarktungsverbot, Entzug des Zertifikats
- Rückstandsfälle und Ursachenermittlung, auch bei Abdrift
- Kennzeichnung, Bio-Logo und Werbung
- Import aus Drittländern und Gleichwertigkeit
- Liefer- und Abnahmeverträge in der Bio-Wertschöpfungskette
Aktuell
Gleichwertigkeit für Importe bis 2036 verlängert, neue Hürden für das EU-Bio-Logo: Bio-Importe nach 2026.
Siehe auch
Haftung bei Abdrift & Auskreuzung · Saatgutrecht · Agrarförderrecht
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.