Ohne Wasser wachsen keine Pflanzen – und das Wasser wird knapper. Wer beregnen, drainieren oder an Gewässern wirtschaften will, braucht wasserrechtliche Erlaubnisse und muss Abstände einhalten. Wir beraten Landwirte, Gartenbau- und Baumschulbetriebe, Beregnungsverbände, Forstbetriebe und Kommunen.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Erlaubnis für Gewässerbenutzungen (§§ 8 ff.), erlaubnisfreie Nutzungen (§ 46), Gewässerrandstreifen (§§ 38, 38a), Gewässeraufsicht (§ 100)
- Landeswassergesetze mit eigenen Randstreifen- und Entnahmeregeln, z. B. die Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes 2026
- Wasserentnahmeentgelte der Länder, etwa der bayerische Wassercent seit 2026
- Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Abstände zu Gewässern) und Düngeverordnung
Unsere Leistungen
- Anträge auf Beregnungs- und Entnahmeerlaubnisse, Verlängerungen und Änderungen
- Widerspruch und Eilrechtsschutz gegen Entnahmeverbote und Auflagen
- Gewässerrandstreifen, Bewirtschaftungsauflagen und Bußgeldverfahren
- Wasserentnahmeentgelte und Befreiungen
- Drainagen, Gräben, Gewässerunterhaltung und Wasser- und Bodenverbände
- Hochwasser, Überschwemmungsgebiete und Entschädigung
Aktuell
Neue Vorrangregeln, strengere Randstreifen und steigende Entgelte: Beregnung unter Druck.
Siehe auch
Düngerecht · Pflanzenschutzrecht · Umweltrecht
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.