Der Sommer 2026 hat gezeigt, wie knapp Wasser auch in Deutschland werden kann. Gleichzeitig haben mehrere Länder ihr Wasserrecht verschärft. Für Betriebe, die beregnen oder an Gewässern wirtschaften, ändern sich die Spielregeln.
Niedersachsen: Novelle des Wassergesetzes
- Das Gesetz vom 23. Juni 2026 führt eine Vorrangregel für konkurrierende Anträge auf Wasserentnahme ein.
- Die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung ist nicht mehr vom Eigentümer- und Anliegergebrauch gedeckt.
- Ab dem 1. Januar 2027 soll eine Erlaubnis zur Grundwasserentnahme versagt werden, wenn das nutzbare Dargebot überschritten werden kann.
- In Gewässerrandstreifen gelten strengere Verbote für Düngung, Pflanzenschutz und Lagerung, deren Verletzung bußgeldbewehrt ist.
Steigende Entgelte
- Bayern erhebt seit 2026 einen Wassercent von 10 Cent je Kubikmeter Grundwasser mit Freibetrag; Ausnahmen bestehen unter anderem für Hofbetrieb und Viehtränke.
- Brandenburg plant eine Erhöhung des Wassernutzungsentgelts ab 2027.
Dürre-Allgemeinverfügungen
Im Sommer 2026 haben mehrere Landkreise, etwa in Sachsen, die Entnahme aus Oberflächengewässern per Allgemeinverfügung beschränkt. Solche Verfügungen sind in der Regel sofort vollziehbar; Rechtsschutz ist über Widerspruch, Klage und Eilantrag möglich.
Unser Rat
- Bestehende Erlaubnisse auf Umfang und Laufzeit prüfen und Verlängerungen frühzeitig beantragen.
- Gemeinsame Beregnungsverbände als Antragsteller erwägen.
- Abstände zu Gewässern in der Schlagplanung dokumentieren.
Wasserrecht für Land- und Forstwirtschaft
Quellen: Nds. GVBl. Nr. 47/2026, Rödl & Partner
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.