Pflanzenrecht ist ein Querschnittsrechtsgebiet: Es verbindet geistiges Eigentum, Agrar- und Umweltrecht, Verwaltungsrecht und Vertragsrecht. Wir beraten alle, die mit Pflanzen arbeiten – vom Züchter über Baumschule und Gartenbau bis zu Landwirtschaft, Forst, Handel und Lebensmittelwirtschaft.
Was gehört zum Pflanzenrecht?
Eine Pflanze durchläuft viele Rechtsbereiche: Ihre Züchtung kann durch Sortenschutz und unter Umständen durch Patente geschützt sein. Bevor Saatgut verkauft werden darf, braucht die Sorte meist eine Zulassung, das Saatgut eine Anerkennung. Beim Anbau gelten Dünge-, Pflanzenschutz- und Bodenschutzrecht, beim Handel Pflanzengesundheitsrecht, Lieferkettenpflichten und Vertragsrecht. Neue Züchtungstechniken unterliegen dem Gentechnikrecht bzw. der neuen NGT-Verordnung.
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
- Sortenschutzrecht – Anmeldung, Lizenzierung und Durchsetzung von Züchterrechten, Nachbau
- Sortenrecht – Sortenzulassung, Wertprüfung, Sortenbezeichnung, Sortenlisten
- Saatgutrecht – Inverkehrbringen, Anerkennung, Kennzeichnung, Vermehrungs- und Lieferverträge
- Gentechnikrecht & NGT – neue genomische Techniken, GVO-Zulassung, Biopatente
- Pflanzenschutzrecht – Zulassung, Vertrieb und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Pflanzengesundheitsrecht – Quarantäneschädlinge, Pflanzenpass, Import und Export
- Düngerecht – Düngegesetz, Düngeverordnung, Rote Gebiete, EU-Düngeprodukte
- Bodenrecht – Bodenschutz, Altlasten, Grundstücksverkehr und Pacht
- Waldrecht – Bundes- und Landeswaldgesetze, forstliches Vermehrungsgut, EUDR
- Umweltrecht – Naturschutz, Wasserrecht, Biodiversität und Zugang zu genetischen Ressourcen
Für wen wir tätig sind
- Pflanzenzüchter, Züchtungs-Start-ups und Forschungseinrichtungen
- Saatgutunternehmen, Vermehrer, Aufbereiter und Landhandel
- Baumschulen, Gartenbau, Obst- und Weinbau
- Landwirtschaftliche Betriebe, Forstbetriebe und Waldbesitzer
- Hersteller und Händler von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
- Lebensmittelwirtschaft, Verarbeiter, Importeure und Exporteure
- Verbände, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
So arbeiten wir
Wir verbinden rechtliche Expertise mit technischem Verständnis: Neben Rechtsanwälten und Fachanwälten gehören auch Patentanwälte zu unserem Team. Wir begleiten Sie bei Anmeldungen und Behördenverfahren, gestalten Lizenz-, Vermehrungs-, Liefer- und Pachtverträge, prüfen Compliance-Pflichten und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht – in Deutschland, vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) und international.
Aktuelles aus dem Pflanzenrecht
- NGT-Verordnung in Kraft: Was gen-editierte Pflanzen jetzt rechtlich bedeuten
- Neues EU-Saatgutrecht: Einigung über die Verordnung zu Pflanzenvermehrungsmaterial
- Alle Beiträge im Blog
Pflanzenrecht im weiteren Sinne
Zum Recht der Pflanzen gehören auch die Flächen, auf denen sie wachsen, und die Märkte, auf denen sie gehandelt werden. Wir beraten deshalb auch zu Agrarimmobilien & Grundstücksverkehr, Landpacht & Waldpacht, Wind- und Solarflächen, Hofübergabe, Kleingartenrecht, Baum- und Nachbarrecht, Haftung bei Abdrift, Naturschutzrecht, Klimarecht & Carbon Farming, Artenschutz, Jagdrecht, Wasserrecht, Agrarförderrecht, Öko-Landbaurecht, Agrarverträgen, Hanf, Cannabis & Heilpflanzen, Biopatenten, Sortenbezeichnung & Marke und genetischen Ressourcen.
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.