Vom Vermehrungsvertrag über den Vertragsanbau von Gemüse bis zur Lizenz für eine geschützte Sorte: Verträge bestimmen, wer in der Wertschöpfungskette welches Risiko trägt. Wir gestalten und prüfen Verträge für Züchter, Vermehrer, Landwirte, Erzeugerorganisationen, Verarbeiter und Handel.
Rechtsgrundlagen
- Gemeinsame Marktorganisation (VO (EU) 1308/2013) mit Regeln zu schriftlichen Verträgen und Erzeugerorganisationen, ergänzt durch die VO (EU) 2026/1739
- UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 und Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)
- Sortenschutzrecht: Lizenzen, Nachbau und Vermehrung (VO 2100/94, SortSchG)
- Kartellrecht einschließlich Technologietransfer-Gruppenfreistellung
- BGB-Kaufrecht, AGB-Recht, UN-Kaufrecht im internationalen Handel
Unsere Leistungen
- Vermehrungs- und Anbauverträge, Lizenz- und Vertriebsverträge
- Liefer- und Abnahmeverträge mit Preisformeln, Qualitäts- und Höhere-Gewalt-Klauseln
- Prüfung auf unlautere Handelspraktiken und Beschwerden bei der BLE
- Verträge von Erzeugerorganisationen und Genossenschaften
- Streitigkeiten über Mängel, Ernteausfall und Abnahmeverweigerung
- Schiedsverfahren und internationale Handelsstreitigkeiten
Aktuell
Neue EU-Pflicht zum schriftlichen Vertrag: Was die VO (EU) 2026/1739 für Vertragsanbau bedeutet.
Siehe auch
Sortenschutzrecht · Saatgutrecht · Mustervertrag vom Anwalt
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.