Wer Pflanzen anbaut, züchtet oder handelt, berührt fast immer auch Umweltrecht. Wir beraten Betriebe, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen an der Schnittstelle von Pflanzenbau, Naturschutz und Wasserwirtschaft.
Unsere Schwerpunkte
Naturschutzrecht
Bundesnaturschutzgesetz und Landesrecht regeln Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Eingriffe in Natur und Landschaft sowie den Artenschutz. Wir begleiten Genehmigungs- und Ausgleichsverfahren, vertreten Sie gegen Bewirtschaftungsauflagen und beraten zu Vertragsnaturschutz und Ökokonten.
Wasserrecht
Bewässerung, Grundwasserentnahmen, Gewässerrandstreifen und Wasserschutzgebiete betreffen Landwirtschaft und Gartenbau unmittelbar. Wir unterstützen bei wasserrechtlichen Erlaubnissen, Auflagen in Schutzgebieten und Ausgleichsansprüchen.
Zugang zu genetischen Ressourcen (Nagoya-Protokoll)
Wer Pflanzenmaterial aus anderen Staaten für Forschung und Züchtung nutzt, muss nach der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 Sorgfaltspflichten einhalten und gegebenenfalls Vorteilsausgleich vereinbaren. Für viele Kulturpflanzen gilt zudem der Internationale Saatgutvertrag (ITPGRFA) mit seinem Standard-Materialübertragungsvertrag. Wir prüfen Ihre Pflichten und gestalten Material-Transfer-Vereinbarungen.
Invasive Arten und Umwelthaftung
Für Baumschulen und Gartenbau sind die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten und die damit verbundenen Vermarktungsverbote relevant. Daneben beraten wir zur Haftung nach dem Umweltschadensgesetz, etwa bei Biodiversitätsschäden.
Verwandte Rechtsgebiete
- Bodenrecht – Bodenschutz, Altlasten und EU-Bodenüberwachung
- Düngerecht – Nitrat, Rote Gebiete, Düngeverordnung
- Pflanzenschutzrecht – Pflanzenschutzmittel und Anwendungsbeschränkungen
- Waldrecht – Forst und EU-Entwaldungsverordnung
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.