Saatgut ist die Grundlage jeder Ernte – und streng reguliert. Wir beraten Saatgutunternehmen, Vermehrer, Aufbereiter, Händler, Gartenbaubetriebe und Landwirte zu allen Fragen rund um Erzeugung, Vertrieb und Verwendung von Saat- und Pflanzgut.
Rechtsgrundlagen
- Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) mit Saatgutverordnung, Pflanzkartoffelverordnung sowie Verordnungen über Gemüse-, Obst- und Rebenpflanzgut
- EU-Saatgutrichtlinien – künftig ersetzt durch die neue EU-Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial
- EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 für ökologisches Saatgut und ökologisches heterogenes Material
- Pflanzengesundheitsrecht mit Pflanzenpass für bestimmtes Vermehrungsmaterial
Inverkehrbringen von Saatgut
Saatgut landwirtschaftlicher Arten und Gemüse darf grundsätzlich nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Sorte zugelassen und das Saatgut amtlich anerkannt bzw. als Standardsaatgut zulässig ist. Die Anerkennung prüft Feldbestand und Beschaffenheit (Keimfähigkeit, Reinheit, Gesundheit). Hinzu kommen Vorgaben zu Verpackung, Verschließung und Etikettierung. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen.
Verträge in der Saatgutbranche
- Vermehrungsverträge zwischen Züchter, Vertriebsorganisation und Vermehrer
- Lizenz- und Vertriebsverträge, auch international
- Liefer- und Rahmenverträge, AGB für Saatgut- und Pflanzgutverkauf
- Material-Transfer-Vereinbarungen (MTA) für Zuchtmaterial
Wenn die Ernte ausbleibt: Haftung
Keimt das Saatgut nicht wie zugesagt, ist es mit Fremdbesatz oder Krankheiten belastet oder handelt es sich nicht um die bestellte Sorte, drohen erhebliche Ernteausfälle. Wir prüfen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, sichern Beweise durch Proben und Sachverständige und vertreten Sie gegenüber Lieferanten, Versicherern und vor Gericht – oder wehren unberechtigte Reklamationen ab.
Nachbau und Sortenschutz
Wer Saatgut geschützter Sorten aus eigener Ernte verwendet, muss die Nachbauregeln einhalten. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Nachbau 2026 und das Erntegut-Urteil.
Aktuell: Das neue EU-Saatgutrecht
Im Juni 2026 haben sich die EU-Institutionen auf eine Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial geeinigt, die die bisherigen Richtlinien ersetzen soll. Was sich für Erhaltungssorten, den Austausch unter Landwirten und die Zertifizierung ändert, erläutern wir in unserem Beitrag Neues EU-Saatgutrecht.
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.