Haftung bei Abdrift & Auskreuzung

Wenn Pflanzenschutzmittel vom Nachbarfeld abdriften oder gentechnisch veränderte Pollen auskreuzen, kann eine ganze Ernte unverkäuflich werden – besonders für Ökobetriebe. Wir setzen Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche durch und verteidigen Anwender, Lohnunternehmer und Saatguterzeuger gegen unberechtigte Forderungen.

Rechtsgrundlagen

  • BGB: Abwehr und Ausgleich nach §§ 906, 1004 BGB, Schadensersatz nach § 823 BGB
  • Pflanzenschutzrecht: gute fachliche Praxis (§ 3 PflSchG), Anwendungsbestimmungen und Abstandsauflagen der Zulassung
  • Gentechnikgesetz: Standortregister, Vorsorgepflicht und verschuldensunabhängige Haftung bei wesentlicher Beeinträchtigung (§ 36a GenTG)
  • NGT-Verordnung (EU) 2026/1388: Kennzeichnung von NGT-1-Saatgut, NGT-Verbot im Ökolandbau, Koexistenz
  • Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848: Folgen von Rückständen für die Öko-Vermarktung

Unsere Leistungen

  • Beweissicherung: Probenahme, selbständiges Beweisverfahren, Sachverständige
  • Durchsetzung von Schadensersatz für Ernteausfall, Aberkennung und Vermarktungsverluste
  • Abwehr von Ansprüchen gegen Landwirte, Lohnunternehmer und Händler
  • Koexistenzvereinbarungen, Anbauverträge und Haftungsklauseln
  • Verfahren gegenüber Öko-Kontrollstellen und Behörden
  • Versicherungsfragen und Regress

Aktuell

Die NGT-Verordnung ist im Juni 2026 im Amtsblatt erschienen; wer bei Auskreuzung haftet, ist noch nicht abschließend geklärt. Mehr in unserem Beitrag NGT und Haftung im Ökolandbau.

Siehe auch

Pflanzenschutzrecht · Gentechnikrecht & NGT · Öko-Landbaurecht

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.