Pflanzengesundheitsrecht

Schadorganismen wie Feuerbakterium, Xylella oder Kiefernholznematode können ganze Branchen bedrohen. Das Pflanzengesundheitsrecht soll ihre Einschleppung und Ausbreitung verhindern – mit weitreichenden Pflichten für Baumschulen, Gartenbau, Handel und Importeure.

Rechtsgrundlagen

  • Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 mit Listen von Unionsquarantäneschädlingen, prioritären Schädlingen und geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen
  • Kontrollverordnung (EU) 2017/625 für amtliche Kontrollen, auch an den Grenzkontrollstellen
  • Pflanzenschutzgesetz und nationale Pflanzengesundheitsverordnung mit Zuständigkeiten der Pflanzenschutzdienste der Länder

Pflichten für Unternehmer

  • Registrierung als Unternehmer im amtlichen Register
  • Pflanzenpass für das Verbringen bestimmter Pflanzen innerhalb der EU, einschließlich Rückverfolgbarkeit
  • Pflanzengesundheitszeugnis bei der Einfuhr aus Drittstaaten; Einfuhrverbote und besondere Anforderungen für Hochrisikopflanzen
  • Meldepflicht beim Verdacht auf Quarantäneschädlinge
  • Vorgaben für Verpackungsholz (ISPM 15) im internationalen Warenverkehr

Wenn die Behörde eingreift

Bei einem Befall können die Pflanzenschutzdienste Vernichtung von Beständen, Befallszonen, Verbringungsverbote und Quarantänemaßnahmen anordnen. Für betroffene Betriebe geht es oft um ihre Existenz. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Anordnungen, vertreten Sie im Eilverfahren und klären Entschädigungs- und Regressansprüche – etwa gegen Lieferanten befallener Ware.

Unsere Leistungen

  • Compliance-Prüfung für Baumschulen, Gartencenter und Online-Händler
  • Import- und Exportberatung, Zurückweisungen an der Grenze
  • Widerspruch und Eilrechtsschutz gegen behördliche Maßnahmen
  • Gewährleistung und Schadensersatz bei befallener Ware, Lieferverträge mit Pflanzengesundheitsklauseln

Siehe auch: Pflanzenschutzrecht und Saatgutrecht.

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.