Wald und Feld sind zugleich Lebensraum des Wildes. Wildschäden, Verbiss an jungen Bäumen und Konflikte um den Wolf berühren unmittelbar das Recht der Pflanzen. Wir beraten Grundeigentümer, Jagdgenossenschaften, Forstbetriebe, Landwirte und Jagdpächter.
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz (BJagdG): Jagdrecht und Jagdausübungsrecht, Jagdpacht (§§ 11 ff.), Abschussregelung (§ 21), Wildschaden (§§ 29 ff.) mit kurzer Anmeldefrist
- Landesjagdgesetze, die 2025/2026 in mehreren Ländern neu gefasst wurden, etwa in Niedersachsen und Brandenburg
- Wolf: seit April 2026 im Bundesjagdgesetz, nach Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie
- Waldgesetze, Naturschutzrecht und Tierschutzrecht
Unsere Leistungen
- Wildschadensersatz in Land- und Forstwirtschaft, Vorverfahren und Klage
- Verbissgutachten, Abschussplanung und Durchsetzung waldgerechter Wildbestände
- Jagdpachtverträge, Wildschadenspauschalen und Kündigung
- Satzungen und Beschlüsse von Jagdgenossenschaften
- Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
- Wolf: Entnahme, Herdenschutz und Billigkeitsleistungen
Aktuell
Der Wolf ist seit dem 2. April 2026 im Bundesjagdgesetz verankert. Was das für Eigentümer und Pächter heißt: Der Wolf ist jagdbar.
Siehe auch
Waldrecht · Landpacht & Waldpacht · Naturschutzrecht
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.