Mit der Verordnung (EU) 2026/1388 („NGT-Verordnung“) hat die Europäische Union das Recht der Pflanzenzüchtung grundlegend neu geordnet. Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken wie CRISPR/Cas gezüchtet wurden, fallen künftig nicht mehr automatisch unter das klassische Gentechnikrecht. Die Verordnung ist am 16. Juli 2026 in Kraft getreten; ihre Regeln gelten nach einer zweijährigen Übergangsphase ab Juli 2028.
Der Weg zur neuen Verordnung
Auslöser war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 (C-528/16), nach dem genomeditierte Pflanzen grundsätzlich als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu behandeln waren. Nach der vorläufigen Trilog-Einigung im Dezember 2025 nahm der Rat die Verordnung am 21. April 2026 an, das Europäische Parlament stimmte im Juni 2026 abschließend zu. Die Veröffentlichung im Amtsblatt folgte Ende Juni 2026.
Zwei Kategorien von NGT-Pflanzen
- NGT-Kategorie 1: Pflanzen, die auch durch konventionelle Züchtung entstehen könnten – vereinfacht gesagt Pflanzen mit einer begrenzten Zahl gezielter Veränderungen ohne artfremdes Erbgut. Sie werden im Wesentlichen wie konventionelle Pflanzen behandelt; ein Verifizierungsverfahren ersetzt die GVO-Zulassung. Saatgut muss gekennzeichnet werden, Lebensmittel dagegen nicht.
- NGT-Kategorie 2: alle übrigen NGT-Pflanzen, etwa mit umfangreicheren Veränderungen. Für sie bleibt es bei einer Risikobewertung und Zulassung nach Gentechnikrecht, einschließlich Kennzeichnung. Pflanzen mit gezielt eingeführter Herbizidtoleranz fallen grundsätzlich in diese Kategorie.
Ökolandbau und Patente
NGT-Pflanzen beider Kategorien bleiben im ökologischen Landbau ausgeschlossen. Besonders umstritten war das Verhältnis zum Patentrecht: Anders als Pflanzensorten können technische Verfahren und bestimmte Merkmale patentiert werden. Die Verordnung setzt hier vor allem auf Transparenz über bestehende Schutzrechte; eine Änderung des Patentrechts selbst enthält sie nicht. Für Züchter wird die Frage, zu welchen Lizenzbedingungen patentierte Merkmale genutzt werden können, damit zum entscheidenden wirtschaftlichen Faktor.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Zuchtprogramme daraufhin prüfen, welche Linien voraussichtlich NGT-1- oder NGT-2-Status erhalten.
- Patentlage (Freedom-to-operate) und Lizenzstrategie klären, bevor Sorten entwickelt werden.
- Lieferverträge, Kennzeichnung und Warenflusstrennung für Saatgut vorbereiten – insbesondere mit Blick auf Öko-Abnehmer.
- Nationale Durchführungsregeln in Deutschland verfolgen, die bis 2028 noch geschaffen werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Gentechnikrecht und zu neuen genomischen Techniken.
Unser Tipp: Wer heute in Genomeditierung investiert, sollte Sortenschutz, Patentschutz und regulatorische Einstufung von Anfang an zusammendenken. Wir begleiten Züchtungsunternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen bei Strategie, Lizenzverträgen und Verfahren.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.