Wer genetische Daten von Pflanzen nutzt – etwa Gensequenzen aus öffentlichen Datenbanken –, soll nach den Beschlüssen der UN-Biodiversitätskonferenz von 2024 freiwillig in den sogenannten Cali-Fonds einzahlen. Auf der COP17 in Eriwan stand die Bilanz auf dem Prüfstand.
Der Cali-Fonds
- Der Fonds wurde im Februar 2025 gestartet; Beiträge sind freiwillig.
- Als Richtwert für große Nutzer gelten 1 Prozent des Gewinns oder 0,1 Prozent des Umsatzes.
- Nach Berichten aus Eriwan waren bis Ende Oktober 2026 nur geringe Beträge eingezahlt worden.
Der Internationale Saatgutvertrag
Für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft gilt daneben der Internationale Saatgutvertrag. Die geplante Reform seines Multilateralen Systems einschließlich der Einbeziehung digitaler Sequenzinformationen ist im November 2025 gescheitert.
Was unverändert gilt
Die Sorgfaltspflichten nach der EU-Verordnung 511/2014 für die Nutzung genetischer Ressourcen gelten unverändert. Physisches Material und digitale Sequenzdaten sind rechtlich weiterhin getrennt zu bewerten. Über die abschließenden Beschlüsse der COP17 werden wir gesondert berichten.
Unser Rat
- Herkunft und Zugangsdokumente von Zuchtmaterial sauber dokumentieren.
- Interne Richtlinien für die Nutzung von Sequenzdatenbanken aufstellen.
- Mögliche Beitragspflichten in der Finanzplanung berücksichtigen.
Genetische Ressourcen & Nagoya-Protokoll
Quellen: Earth Negotiations Bulletin, ENB zu ITPGRFA GB-11
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.