Niedersachsen beschließt Agrarstrukturgesetz: Neue Regeln für Flächenkauf und Pacht ab 2027

Niedersachsen geht beim landwirtschaftlichen Bodenmarkt einen eigenen Weg: Der Landtag hat am 7. Oktober 2026 ein Agrarstrukturgesetz beschlossen. Nach Baden-Württemberg ist Niedersachsen damit das zweite Land, das die bundesrechtlichen Regeln zum Grundstücks- und Pachtverkehr durch ein eigenes Gesetz ersetzt.

Was sich ändert

  • Das Gesetz soll am 10. April 2027 in Kraft treten und in Niedersachsen Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz und Reichssiedlungsgesetz ablösen.
  • Erwerbe können versagt werden, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert deutlich übersteigt; nach Berichten über die beschlossene Fassung liegt die Grenze bei 35 Prozent.
  • Auch der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz (Share Deals) wird erstmals genehmigungspflichtig.
  • Pachtverträge bleiben anzeigepflichtig; überhöhte Pachtpreise können beanstandet werden.
  • Die Niedersächsische Landgesellschaft erhält ein Vorkaufsrecht.

Einordnung

Der Bodenmarkt bleibt angespannt: Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts kostete ein Hektar landwirtschaftlicher Fläche 2025 im Bundesdurchschnitt rund 35.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen und Bayern deutlich mehr. Mit dem neuen Gesetz will Niedersachsen den Zugang aktiver Landwirte zu Flächen sichern und außerlandwirtschaftliche Investoren stärker kontrollieren.

Was Käufer, Verkäufer und Investoren jetzt tun sollten

  • Laufende Kauf- und Anteilsverträge auf den Stichtag 10. April 2027 prüfen und Vollzugsfristen realistisch planen.
  • Kaufpreise mit Blick auf den Verkehrswert dokumentieren und begründen.
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturen von Agrarholdings auf die neue Genehmigungspflicht hin untersuchen.
  • Pachtverträge vor Abschluss auf die neue Preisgrenze hin kalkulieren.

Unser Hinweis

Maßgeblich ist die im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündete Fassung; einzelne Schwellenwerte wurden im Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem Regierungsentwurf geändert. Wir beraten Sie zu Flächenkäufen, Share Deals und Pachtverträgen – siehe Agrarimmobilien & Grundstücksverkehr.

Quellen: top agrar, Landtag Niedersachsen, Drs. 19/8144

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.