Wiederherstellungsplan verspätet: Was auf Wald-, Moor- und Agrarflächeneigentümer zukommt
Bis zum 1. September 2026 sollten die Mitgliedstaaten ihre Entwürfe nationaler Wiederherstellungspläne nach der EU-Verordnung 2024/1991 vorlegen. Deutschland gehörte nicht zu den Ländern, die die Frist eingehalten haben.