Neue CITES-Listen seit 29. Juni 2026: Was Gärtnereien, Pflanzenhändler und Holzimporteure beachten müssen
Mit der Verordnung (EU) 2026/1383 hat die EU die Ergebnisse der Artenschutzkonferenz CITES CoP20 umgesetzt. Seit dem 29. Juni 2026 gelten neue Listungen für Pflanzen und Hölzer.