NGT-Verordnung veröffentlicht: Wer haftet, wenn genomeditierte Pflanzen auf den Bio-Acker gelangen?

Mit der Veröffentlichung der NGT-Verordnung (EU) 2026/1388 im Amtsblatt am 26. Juni 2026 steht fest: Pflanzen der Kategorie NGT-1 werden künftig weitgehend wie konventionelle Pflanzen behandelt. Für Ökobetriebe und gentechnikfreie Wertschöpfungsketten stellt sich damit die Haftungsfrage neu.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Verordnung gilt im Wesentlichen zwei Jahre nach Inkrafttreten, also ab Sommer 2028.
  • NGT-1-Pflanzen sind nur noch beim Saatgut als „NGT-1“ zu kennzeichnen, nicht mehr auf Lebens- und Futtermitteln.
  • Im Ökolandbau bleiben NGT verboten; zufällige oder technisch unvermeidbare Anteile von NGT-1 führen aber nicht dazu, dass ein Erzeugnis gegen das Ökorecht verstößt.
  • Für NGT-2-Pflanzen gelten weiterhin das Gentechnikrecht, nationale Anbauverbote und Koexistenzmaßnahmen.

Offene Haftungsfragen

Eine eigene Haftungsregel enthält die Verordnung nicht. Ob die verschuldensunabhängige Haftung nach § 36a Gentechnikgesetz auf NGT-1-Pflanzen weiter anwendbar ist, ist umstritten. Zwölf Länder haben auf der Agrarministerkonferenz im März 2026 verbindliche Koexistenz- und Nachweisregeln vom Bund gefordert. Ein im Auftrag des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik erstelltes Rechtsgutachten vertritt, dass die nationalen Schutzregeln fortgelten.

Parallele zur Abdrift

Bei Abdrift von Pflanzenschutzmitteln haben Gerichte Ökobetrieben bereits erhebliche Entschädigungen zugesprochen, etwa das OLG Hamm (Urteil vom 18. November 2021, 24 U 74/16) und das LG Frankenthal (Urteil vom 22. Dezember 2022, 8 O 66/21). Entscheidend war jeweils eine saubere Beweissicherung.

Was Betriebe jetzt tun sollten

  • Liefer- und Abnahmeverträge auf Null-Toleranz-Klauseln prüfen.
  • Koexistenz- und Haftungsfragen mit Nachbarn und Lohnunternehmern vertraglich regeln.
  • Im Schadensfall sofort Proben ziehen lassen und Beweise sichern.

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Quellen: Rat der EU, PE-24-2026, VLOG

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.