Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) soll verhindern, dass Waren auf den EU-Markt gelangen, für deren Erzeugung Wälder gerodet oder geschädigt wurden. Nach zwei Verschiebungen und einer Vereinfachung durch die Verordnung (EU) 2025/2650 steht der Anwendungsbeginn nun fest.
Die Fristen
- 30. Dezember 2026: Anwendungsbeginn für große und mittlere Unternehmen.
- 30. Juni 2027: Anwendungsbeginn für Klein- und Kleinstunternehmen.
Welche Produkte sind erfasst?
Die EUDR betrifft Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Soja und Kautschuk sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse – von Schnittholz und Möbeln über Papier bis zu Schokolade und Leder. Für den Pflanzen- und Forstbereich ist vor allem Holz relevant: Auch heimisches Holz aus deutschen Wäldern fällt unter die Verordnung, wenn es in Verkehr gebracht wird.
Pflichten nach der Reform
Kern der EUDR sind Sorgfaltspflichten: Erzeugnisse müssen entwaldungsfrei und legal erzeugt sein, die Herkunftsflächen sind per Geokoordinaten zu belegen. Nach der Vereinfachung müssen Sorgfaltserklärungen grundsätzlich nur noch von den Erstinverkehrbringern abgegeben werden; nachgelagerte Händler tragen deutlich geringere Pflichten. Im Juli 2026 hat die EU-Kommission zudem eine überarbeitete Leitlinie, aktualisierte FAQ und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 zum EUDR-Informationssystem erlassen.
Nationale Umsetzung
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Durchführung der EUDR in Deutschland beschlossen. Er regelt Zuständigkeiten, Kontrollen und Sanktionen. Verstöße können empfindliche Bußgelder, die Einziehung von Waren und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach sich ziehen.
To-do-Liste für Waldbesitzer und Unternehmen
- Rolle in der Lieferkette klären: Erstinverkehrbringer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler?
- Geodaten der Flächen erfassen und Registrierung im Informationssystem vorbereiten.
- Holzkauf-, Liefer- und Rahmenverträge um EUDR-Klauseln ergänzen.
- Interne Zuständigkeiten und Dokumentation festlegen.
Mehr zum Forstrecht finden Sie auf unserer Seite Waldrecht.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.