Wald auf eigene Gefahr: Geplante Änderung von § 14 BWaldG und neue Rechtsprechung zur Haftung
Ein Regierungsentwurf vom Oktober 2026 soll die Haftung für waldtypische Gefahren ausdrücklich ausschließen – auch bei Veranstaltungen. Gleichzeitig verlangt die Rechtsprechung bei Fällarbeiten echte Absperrungen.