GAP 2026: Rückwirkende Entlastungen – was Betriebe jetzt bei Bescheiden und Rückforderungen prüfen sollten

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 Erleichterungen bei Konditionalität und Kontrollen beschlossen, die teilweise rückwirkend gelten. Zugleich hat der Agrarrat eine erste Position zur GAP ab 2028 gefunden.

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