Biopatente & Pflanzenpatente

Neben dem Sortenschutz spielen Patente in der Pflanzenzüchtung eine wachsende Rolle – etwa für Resistenzen, Inhaltsstoffe oder genomeditierte Merkmale. Bei horak. arbeiten Rechtsanwälte und Patentanwälte zusammen: Wir melden Patente an, verteidigen sie, greifen sie an und prüfen Ihre Handlungsfreiheit.

Rechtsgrundlagen

  • Europäisches Patentübereinkommen: Ausschluss von Pflanzensorten und im Wesentlichen biologischen Verfahren (Art. 53 b EPÜ, Regel 28 Abs. 2 EPÜ), Entscheidung G 3/19 der Großen Beschwerdekammer
  • Biopatentrichtlinie 98/44/EG und Patentgesetz (§§ 2a, 9c PatG), Züchtervorbehalt (§ 11 Nr. 2a PatG)
  • Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht
  • NGT-Verordnung (EU) 2026/1388: Offenlegung von Patenten bei NGT-1-Pflanzen und Datenbank
  • Abgrenzung zum Sortenschutz (VO 2100/94, SortSchG)

Unsere Leistungen

  • Patentanmeldungen für Züchtungsverfahren, Merkmale und Pflanzen
  • Einspruch und Beschwerde vor dem Europäischen Patentamt
  • Freedom-to-Operate-Analysen und Patentrecherchen
  • Lizenz- und Kooperationsverträge, Zugang zu Merkmalen
  • Verletzungsverfahren vor nationalen Gerichten und dem Einheitlichen Patentgericht
  • Strategie: Patent, Sortenschutz oder beides

Aktuell

Was die NGT-Verordnung zu Patenten regelt – und was nicht: NGT-Pflanzen und Patente.

Siehe auch

Sortenschutzrecht · Gentechnikrecht & NGT · Die Patentrechtler

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.