Neben dem Sortenschutz spielen Patente in der Pflanzenzüchtung eine wachsende Rolle – etwa für Resistenzen, Inhaltsstoffe oder genomeditierte Merkmale. Bei horak. arbeiten Rechtsanwälte und Patentanwälte zusammen: Wir melden Patente an, verteidigen sie, greifen sie an und prüfen Ihre Handlungsfreiheit.
Rechtsgrundlagen
- Europäisches Patentübereinkommen: Ausschluss von Pflanzensorten und im Wesentlichen biologischen Verfahren (Art. 53 b EPÜ, Regel 28 Abs. 2 EPÜ), Entscheidung G 3/19 der Großen Beschwerdekammer
- Biopatentrichtlinie 98/44/EG und Patentgesetz (§§ 2a, 9c PatG), Züchtervorbehalt (§ 11 Nr. 2a PatG)
- Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht
- NGT-Verordnung (EU) 2026/1388: Offenlegung von Patenten bei NGT-1-Pflanzen und Datenbank
- Abgrenzung zum Sortenschutz (VO 2100/94, SortSchG)
Unsere Leistungen
- Patentanmeldungen für Züchtungsverfahren, Merkmale und Pflanzen
- Einspruch und Beschwerde vor dem Europäischen Patentamt
- Freedom-to-Operate-Analysen und Patentrecherchen
- Lizenz- und Kooperationsverträge, Zugang zu Merkmalen
- Verletzungsverfahren vor nationalen Gerichten und dem Einheitlichen Patentgericht
- Strategie: Patent, Sortenschutz oder beides
Aktuell
Was die NGT-Verordnung zu Patenten regelt – und was nicht: NGT-Pflanzen und Patente.
Siehe auch
Sortenschutzrecht · Gentechnikrecht & NGT · Die Patentrechtler
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.