Agrarverträge & Vertragsanbau

Vom Vermehrungsvertrag über den Vertragsanbau von Gemüse bis zur Lizenz für eine geschützte Sorte: Verträge bestimmen, wer in der Wertschöpfungskette welches Risiko trägt. Wir gestalten und prüfen Verträge für Züchter, Vermehrer, Landwirte, Erzeugerorganisationen, Verarbeiter und Handel.

Rechtsgrundlagen

  • Gemeinsame Marktorganisation (VO (EU) 1308/2013) mit Regeln zu schriftlichen Verträgen und Erzeugerorganisationen, ergänzt durch die VO (EU) 2026/1739
  • UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 und Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)
  • Sortenschutzrecht: Lizenzen, Nachbau und Vermehrung (VO 2100/94, SortSchG)
  • Kartellrecht einschließlich Technologietransfer-Gruppenfreistellung
  • BGB-Kaufrecht, AGB-Recht, UN-Kaufrecht im internationalen Handel

Unsere Leistungen

  • Vermehrungs- und Anbauverträge, Lizenz- und Vertriebsverträge
  • Liefer- und Abnahmeverträge mit Preisformeln, Qualitäts- und Höhere-Gewalt-Klauseln
  • Prüfung auf unlautere Handelspraktiken und Beschwerden bei der BLE
  • Verträge von Erzeugerorganisationen und Genossenschaften
  • Streitigkeiten über Mängel, Ernteausfall und Abnahmeverweigerung
  • Schiedsverfahren und internationale Handelsstreitigkeiten

Aktuell

Neue EU-Pflicht zum schriftlichen Vertrag: Was die VO (EU) 2026/1739 für Vertragsanbau bedeutet.

Siehe auch

Sortenschutzrecht · Saatgutrecht · Mustervertrag vom Anwalt

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.