Wälder, Moore und Böden sollen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz mehr Kohlenstoff binden als freisetzen. Die Realität sieht anders aus: Der Sektor Landnutzung ist derzeit eine Emissionsquelle. Das hat Folgen für Recht und Förderung.
Die Zahlen
- Nach Angaben des Thünen-Instituts vom März 2026 war der Sektor Landnutzung 2025 eine Netto-Quelle von Treibhausgasen; die größte Quelle sind entwässerte Moore.
- Der Expertenrat für Klimafragen stellte in seinem Prüfbericht vom Mai 2026 fest, dass die Senkenziele des § 3a KSG voraussichtlich verfehlt werden.
Die Antwort der Politik
- Das Klimaschutzprogramm 2026 vom 25. März 2026 enthält zahlreiche Maßnahmen für den Sektor Landnutzung und sieht dafür Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds vor – vor allem für Moorschutz, Waldumbau und Stadtgrün.
- Der Start des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2) wurde auf 2028 verschoben; der Bundestag hat dazu im Oktober 2026 eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen.
Was das für Eigentümer bedeutet
- Förderprogramme für Wiedervernässung und Waldumbau werden ausgebaut – mit vertraglichen Bindungen über viele Jahre.
- Der Druck auf entwässerte Moorstandorte wächst, auch wenn die Wiedervernässung für Private bislang freiwillig ist.
- Klimaschutzleistungen können zunehmend über Zertifikate vermarktet werden.
Klimarecht & Carbon Farming · Waldrecht
Quellen: Thünen-Institut, BMUKN, Deutscher Bundestag
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.