Naturschutz ist für Eigentümer von Acker, Grünland, Moor und Wald Belastung und Chance zugleich: Schutzgebiete und Biotope beschränken die Nutzung, Ausgleichsflächen, Ökokonten und Vertragsnaturschutz eröffnen neue Einnahmen. Wir beraten Eigentümer, Betriebe, Projektierer, Verbände und Kommunen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Eingriffsregelung mit Vermeidung, Ausgleich, Ersatz und Ersatzzahlung (§§ 13 ff.), Ökokonto (§ 16)
- Schutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope (§§ 20 ff., § 30), Natura 2000 und Verträglichkeitsprüfung (§§ 31 ff.)
- Vorrang des Vertragsnaturschutzes (§ 3 Abs. 3), Duldungspflichten und Entschädigung (§§ 65, 68)
- Bundeskompensationsverordnung und Kompensationsverordnungen der Länder
- EU-Wiederherstellungsverordnung (EU) 2024/1991 mit nationalen Wiederherstellungsplänen
Unsere Leistungen
- Kompensations- und Ökokontoverträge, Flächenpools und Grundbuchsicherung
- Vertragsnaturschutz, Agrarumweltmaßnahmen und Entschädigungsansprüche
- Rechtsschutz gegen Schutzgebietsverordnungen und Nutzungsbeschränkungen
- Artenschutzrechtliche Prüfung bei Bau- und Energieprojekten
- Biotopschutz, Grünlandumbruch und Bußgeldverfahren
- Moorschutz und Wiedervernässung einschließlich Förderung
Aktuell
Die geplante Novelle zur „Natürlichen Infrastruktur“ könnte Ökokonten aufwerten und Eingriffe verteuern: BNatSchG-Novelle 2026. Zur Wiederherstellungsverordnung: Wiederherstellungsplan verspätet.
Siehe auch
Klimarecht & Carbon Farming · Artenschutz & Pflanzenhandel · Umweltrecht · Waldrecht
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.