Wasserrecht für Land- und Forstwirtschaft

Ohne Wasser wachsen keine Pflanzen – und das Wasser wird knapper. Wer beregnen, drainieren oder an Gewässern wirtschaften will, braucht wasserrechtliche Erlaubnisse und muss Abstände einhalten. Wir beraten Landwirte, Gartenbau- und Baumschulbetriebe, Beregnungsverbände, Forstbetriebe und Kommunen.

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Erlaubnis für Gewässerbenutzungen (§§ 8 ff.), erlaubnisfreie Nutzungen (§ 46), Gewässerrandstreifen (§§ 38, 38a), Gewässeraufsicht (§ 100)
  • Landeswassergesetze mit eigenen Randstreifen- und Entnahmeregeln, z. B. die Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes 2026
  • Wasserentnahmeentgelte der Länder, etwa der bayerische Wassercent seit 2026
  • Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Abstände zu Gewässern) und Düngeverordnung

Unsere Leistungen

  • Anträge auf Beregnungs- und Entnahmeerlaubnisse, Verlängerungen und Änderungen
  • Widerspruch und Eilrechtsschutz gegen Entnahmeverbote und Auflagen
  • Gewässerrandstreifen, Bewirtschaftungsauflagen und Bußgeldverfahren
  • Wasserentnahmeentgelte und Befreiungen
  • Drainagen, Gräben, Gewässerunterhaltung und Wasser- und Bodenverbände
  • Hochwasser, Überschwemmungsgebiete und Entschädigung

Aktuell

Neue Vorrangregeln, strengere Randstreifen und steigende Entgelte: Beregnung unter Druck.

Siehe auch

Düngerecht · Pflanzenschutzrecht · Umweltrecht

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.