Die reformierte Höfeordnung gilt seit dem 1. Januar 2025. Wer seinen Hof in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein vererben oder übergeben will, sollte vor dem Jahresende 2026 prüfen, ob der Betrieb nach neuem Recht noch als Hof gilt.
Die wichtigsten Änderungen
- Ob ein Betrieb ein Hof ist, richtet sich nicht mehr nach dem alten Einheitswert, sondern nach dem Grundsteuerwert; die Schwelle liegt bei 54.000 Euro.
- Der Hofeswert, nach dem weichende Erben abgefunden werden, beträgt 60 Prozent des Grundsteuerwerts.
- Schulden dürfen den Hofeswert nur noch begrenzt mindern.
- Höfe, die nur nach altem Recht als Hof galten, verlieren diese Eigenschaft nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2026, wenn sie die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand
Parallel verhandelte das Bundesverfassungsgericht am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer, darunter die Verschonung von Betriebsvermögen. Ein Urteil steht noch aus. Für die Nachfolgeplanung bedeutet das: Gestaltungen sollten so aufgesetzt werden, dass sie auch nach einer möglichen Reform tragen.
Was Hofeigentümer jetzt tun sollten
- Grundsteuerwertbescheid und Hofvermerk im Grundbuch prüfen.
- Entscheiden, ob eine Hoferklärung abgegeben oder ein Hofvermerk gelöscht werden soll.
- Testament, Erbvertrag und Übergabevertrag an das neue Recht anpassen.
- Abfindungsansprüche weichender Erben neu berechnen.
Unsere Beratung
Wir begleiten Hofübergaben und Erbfälle in Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und Pflanzenzüchtung – mehr unter Hofübergabe & Agrarerbrecht.
Quellen: BT-Drs. 20/12788, BGBl. 2024 I Nr. 395
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.