Nutzhanf vor der Wende? Rauschklausel, THC-Grenze und was Landwirte heute beachten müssen

Wer Nutzhanf anbaut oder verarbeitet, bewegt sich rechtlich auf schmalem Grat. Ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/2116) will das ändern. Bei der Anhörung im Bundestag am 14. Oktober 2026 gab es Zustimmung aus Landwirtschaft und Wissenschaft, aber auch Warnungen.

Geltende Rechtslage

  • Nutzhanf ist nach dem Konsumcannabisgesetz nur Hanf mit höchstens 0,3 Prozent THC, dessen Verkehr ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
  • Der Anbau ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anzuzeigen; es dürfen nur zugelassene Sorten verwendet werden.
  • Die EU-Agrarförderung ist an den Grenzwert von 0,3 Prozent THC gebunden.

Was der Entwurf vorsieht

  • Streichung der Rauschklausel
  • Anhebung des THC-Grenzwerts auf 1 Prozent
  • Zulassung des Indoor-Anbaus

Die Diskussion

Landwirtschaftsverbände und Wissenschaft unterstützen die Liberalisierung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung mahnt, zunächst Höchstgehalte für Lebens- und Futtermittel festzulegen. Zudem würde eine nationale Anhebung des Grenzwerts nichts an der EU-Fördergrenze ändern. Ob und wann der Entwurf beschlossen wird, ist offen.

Unser Rat

  • Nur zugelassene Sorten anbauen und Anzeigepflichten einhalten.
  • Abnehmer und Verwendungszweck vertraglich dokumentieren.
  • Produkte mit Blüten oder Blättern besonders sorgfältig prüfen lassen.

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Quellen: heute im bundestag

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.