Pachtdeckel für Windflächen: Was Grundeigentümer zum EEG 2027 wissen müssen

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) und ein Netzanschlusspaket beschlossen. Für Eigentümer von Acker- und Waldflächen besonders relevant: Erstmals sollen die Entgelte für Windenergieflächen gedeckelt werden.

Der geplante Pachtdeckel

  • Erfasst werden nach dem Entwurf Windenergieanlagen, die ab dem 1. Januar 2028 an Ausschreibungen teilnehmen.
  • Die Summe aller Zahlungen an Flächeneigentümer soll auf 3,5 Prozent des Produkts aus erzielbarem Jahresertrag und anzulegendem Wert begrenzt werden.
  • Einbezogen sind nicht nur der Anlagenstandort, sondern auch Abstands- und Nebenflächen im Umkreis von 2.500 Metern sowie Einmalzahlungen.
  • Bei Verstößen droht dem Betreiber eine Zahlung je Kilowatt und Jahr; der Zuschlag selbst soll bestehen bleiben.

Weitere Änderungen mit Flächenbezug

  • Netzanschlüsse sollen künftig nach Projektreife statt nach Antragsreihenfolge vergeben werden.
  • Freiflächen-PV soll nur noch einen Teil ihrer Leistung einspeisen dürfen.
  • Für Agri-PV ist statt eines eigenen Ausschreibungssegments ein Bonus vorgesehen; Verbände kritisieren die geplanten Flächenkategorien.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  • Bestehende und angebotene Nutzungsverträge auf Entgeltklauseln, Anpassungsregeln und Laufzeiten prüfen.
  • Pooling-Modelle und Abstandsflächenentgelte neu bewerten, da sie in den Deckel einbezogen werden könnten.
  • Auf Rückbausicherheiten, Rücktrittsrechte und Regelungen für den Fall achten, dass ein Projekt nicht realisiert wird.
  • Abschlüsse vor dem Inkrafttreten mit Blick auf Übergangsregeln gestalten.

Stand des Verfahrens

Die Beratungen im Bundestag und im Bundesrat waren Anfang November 2026 noch nicht abgeschlossen; ob und in welcher Fassung das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, ist offen. Mehr zu unserer Beratung: Wind- und Solarflächen.

Quellen: Bundesregierung, top agrar

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.