Gentechnikrecht & NGT

Genomeditierung mit CRISPR/Cas und anderen neuen genomischen Techniken (NGT) verändert die Pflanzenzüchtung – und ihr Recht. Wir beraten Züchtungsunternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen, Saatguthandel und Lebensmittelwirtschaft zur regulatorischen Einstufung, zu Patenten und Verträgen.

Der rechtliche Rahmen

  • Gentechnikgesetz (GenTG) und EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG für gentechnisch veränderte Organismen
  • Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 über GV-Lebens- und Futtermittel sowie Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
  • NGT-Verordnung (EU) 2026/1388: in Kraft seit 16. Juli 2026, anwendbar ab Juli 2028

NGT-1 und NGT-2

Die NGT-Verordnung unterscheidet zwei Kategorien. NGT-1-Pflanzen gelten als konventionellen Pflanzen gleichwertig und durchlaufen nur ein Verifizierungsverfahren; ihr Saatgut wird gekennzeichnet, Lebensmittel nicht. NGT-2-Pflanzen bleiben zulassungs- und kennzeichnungspflichtig. Im Ökolandbau sind NGT-Pflanzen ausgeschlossen. Bis zur Anwendung der Verordnung bleibt es für genomeditierte Pflanzen beim bisherigen Gentechnikrecht.

Patente auf Pflanzen

Pflanzensorten sind nach europäischem Recht nicht patentierbar, technische Erfindungen an Pflanzen – etwa bestimmte Merkmale oder Verfahren der Genomeditierung – dagegen schon. Nach der Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (G 3/19) sind Pflanzen, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden, vom Patentschutz ausgenommen. Für Züchter sind Freedom-to-operate-Analysen, Lizenzen und das Zusammenspiel mit dem Sortenschutz daher zentral.

Unsere Leistungen

  • Regulatorische Einstufung von Züchtungsprojekten (NGT-1, NGT-2, GVO, konventionell)
  • Begleitung von Verifizierungs-, Zulassungs- und Freisetzungsverfahren
  • Patentanmeldung, Patentrecherche und Freedom-to-operate gemeinsam mit unseren Patentanwälten
  • Lizenz-, Kooperations- und Forschungsverträge, Material-Transfer-Vereinbarungen
  • Kennzeichnung, Warenflusstrennung und Vertragsgestaltung entlang der Lieferkette

Aktuelles

NGT-Verordnung in Kraft: Was gen-editierte Pflanzen jetzt rechtlich bedeuten

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Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.