Pflanzenschutz-Omnibus: Streit um unbefristete Wirkstoffgenehmigungen

Mit dem im Dezember 2025 vorgelegten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Lebens- und Futtermittelsicherheit will die EU-Kommission auch die Pflanzenschutzmittel-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 grundlegend ändern. Kaum ein Vorschlag im Agrarrecht war 2026 so umstritten.

Was die Kommission vorschlägt

  • Unbefristete Wirkstoffgenehmigung: Bisher werden Wirkstoffe für höchstens 15 Jahre genehmigt und müssen danach neu bewertet werden. Künftig sollen Genehmigungen grundsätzlich unbefristet gelten; ausgenommen wären insbesondere Substitutionskandidaten und Wirkstoffe mit Datenlücken. Überprüfungen sollen gezielt über Arbeitsprogramme erfolgen.
  • Nationale Produktzulassungen: Sie sollen sich stärker auf die letzte EU-Bewertung stützen und länger gelten.
  • Abverkauf und Aufbrauch: Endet eine Zulassung, sollen Produkte künftig bis zu drei Jahre statt bisher anderthalb Jahre verkauft und verwendet werden dürfen.
  • Biologische Mittel: Biologische Wirkstoffe sollen vorrangig geprüft und unter Umständen vorläufig zugelassen werden; die gegenseitige Anerkennung zwischen Mitgliedstaaten soll einfacher werden.

Kritik und Position der Mitgliedstaaten

Der Bundesrat betonte im Mai 2026 den Vorrang des Gesundheits- und Umweltschutzes und forderte, regelmäßige risikobasierte Überprüfungen beizubehalten. Auch die Leopoldina und der Wissenschaftliche Beirat zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz warnten vor einem sinkenden Schutzniveau; ein von Umweltverbänden beauftragtes Rechtsgutachten hält die Entfristung für unionsrechtswidrig. Ende September 2026 haben sich die EU-Mitgliedstaaten gegen die unbefristete Genehmigung ausgesprochen, zugleich aber längere Laufzeiten als bisher befürwortet. Die verlängerte Aufbrauchfrist unterstützen sie.

Ausblick

Nun folgen die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. Für Hersteller, Händler und Anwender bleibt bis zu einer Einigung das geltende Recht maßgeblich – einschließlich der Fristen bei auslaufenden Zulassungen und der Anwendungsbestimmungen nach dem Pflanzenschutzgesetz. Mehr dazu auf unserer Seite Pflanzenschutzrecht.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.