Das europäische Saatgutrecht steht vor dem größten Umbau seit den 1960er-Jahren. Am Abend des 15. Juni 2026 erzielten Europäisches Parlament, Rat und Kommission im Trilog eine politische Einigung über die neue Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM-Verordnung, englisch PRM). Die Kommission hatte den Vorschlag im Juli 2023 vorgelegt.
Eine Verordnung statt zehn Richtlinien
Bislang ist der Verkehr mit Saat- und Pflanzgut von landwirtschaftlichen Kulturen, Gemüse, Reben und Obst in zahlreichen Einzelrichtlinien geregelt, die jeder Mitgliedstaat – in Deutschland vor allem im Saatgutverkehrsgesetz – umgesetzt hat. Künftig gilt eine unmittelbar anwendbare EU-Verordnung. Das soll Verfahren vereinheitlichen und den Binnenmarkt erleichtern.
Die wichtigsten Punkte der Einigung
- Regionale und historische Sorten: Erhaltungssorten und vielfältige Sorten sollen deutlich leichter auf den Markt kommen; enge Mengen- und Herkunftsbeschränkungen entfallen weitgehend.
- Erhaltungsnetzwerke und Genbanken: Sie erhalten praxistaugliche Sonderregeln für die Weitergabe von Material.
- Austausch unter Landwirten: Der Tausch von Saat- und Pflanzgut bleibt möglich, wird aber räumlich und mengenmäßig begrenzt; er erfasst nun auch den Großteil des Pflanzguts, etwa bei Obst.
- Zertifizierung und Qualität: Neu geregelte Zertifizierung und Etikettierung sollen sicherstellen, dass die Ware hält, was das Etikett verspricht – verbunden mit Dokumentationspflichten, die gerade kleinere Betriebe treffen können.
- Öko-Verordnung: Die Regeln des EU-Ökolandbaus zu ökologischem und heterogenem Material bleiben unberührt.
Zeitplan
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat den Kompromiss im Juli 2026 unverändert bestätigt; die förmliche Annahme durch Plenum und Rat steht noch aus. Angewendet werden sollen die neuen Regeln wegen ihrer Komplexität erst vier Jahre nach Inkrafttreten. Bis dahin gelten Saatgutverkehrsgesetz und die bisherigen Verordnungen fort.
Was das für Züchter, Vermehrer und Händler bedeutet
Für Saatgutunternehmen ändern sich Registrierung, Anerkennung, Kennzeichnung und Kontrolle. Vermehrungs-, Lizenz- und Vertriebsverträge sollten rechtzeitig auf die neue Terminologie und die künftigen Pflichten angepasst werden. Erhaltungsinitiativen und Direktvermarkter erhalten neue Spielräume, müssen aber die Grenzen für Tausch und Abgabe genau kennen. Das Sortenschutzrecht bleibt von der Reform unabhängig – Züchterrechte und Nachbauregeln gelten weiter.
Mehr zum geltenden Recht lesen Sie auf unseren Seiten zu Saatgut und Sortenrecht.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.