Sortenbezeichnung & Marke

Eine Sorte braucht eine Sortenbezeichnung – für die Vermarktung setzen Züchter und Händler aber häufig zusätzlich auf Marken. Das Zusammenspiel ist rechtlich anspruchsvoll: Sortenbezeichnungen sind Gattungsbezeichnungen und müssen frei bleiben, Marken dürfen sie nur eingeschränkt enthalten.

Rechtsgrundlagen

  • UPOV-Übereinkommen (Art. 20), Gemeinschaftliche Sortenschutzverordnung 2100/94 (Art. 17, 18, 63) und CPVO-Leitlinien zu Sortenbezeichnungen
  • Sortenschutzgesetz (§ 7) und Saatgutverkehrsgesetz
  • Unionsmarkenverordnung (Art. 7 Abs. 1 lit. m) und Markengesetz (§ 8 Abs. 2 Nr. 12)
  • Designschutz für Pflanzenprodukte, Verpackungen und Verkaufsformen

Unsere Leistungen

  • Wahl und Prüfung von Sortenbezeichnungen, Einwendungen gegen fremde Bezeichnungen
  • Markenrecherche und Markenanmeldung, auch international
  • Zwei-Namen-Strategien: Sortenbezeichnung und Handelsmarke
  • Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor DPMA, EUIPO und CPVO
  • Abmahnung und Durchsetzung bei Verletzungen

Aktuell

Fünf Regeln für Züchter und Vermarkter: Marke oder Sortenname?.

Siehe auch

Sortenrecht · Sortenschutzrecht · Die Markenrechtler

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