Öko-Landbaurecht

Bio ist ein streng regulierter Begriff. Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Import ökologischer Erzeugnisse unterliegen der EU-Öko-Verordnung und einem engmaschigen Kontrollsystem. Wir beraten Erzeuger, Verarbeiter, Händler und Importeure – und vertreten sie gegenüber Kontrollstellen und Behörden.

Rechtsgrundlagen

  • Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 mit Durchführungs- und delegierten Verordnungen
  • Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und Durchführungsverordnung (EU) 2021/279
  • Einfuhrregeln und Drittlandlisten
  • Öko-Landbaugesetz (ÖLG) mit Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Saatgutrecht für ökologisches Saatgut und heterogenes Material

Unsere Leistungen

  • Umstellung, Zertifizierung und Gruppenzertifizierung
  • Maßnahmen der Kontrollstellen: Aberkennung, Vermarktungsverbot, Entzug des Zertifikats
  • Rückstandsfälle und Ursachenermittlung, auch bei Abdrift
  • Kennzeichnung, Bio-Logo und Werbung
  • Import aus Drittländern und Gleichwertigkeit
  • Liefer- und Abnahmeverträge in der Bio-Wertschöpfungskette

Aktuell

Gleichwertigkeit für Importe bis 2036 verlängert, neue Hürden für das EU-Bio-Logo: Bio-Importe nach 2026.

Siehe auch

Haftung bei Abdrift & Auskreuzung · Saatgutrecht · Agrarförderrecht

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.