Für Eigentümer von Wäldern, Mooren und Ackerflächen kann die Speicherung von Kohlenstoff zu einer neuen Einnahmequelle werden. Mit den ersten Zertifizierungsmethodiken nach der EU-Verordnung 2024/3012 (CRCF) entsteht dafür ein einheitlicher Rahmen. Zugleich ändert sich die Nachfrage nach Zertifikaten.
Neue EU-Methodiken
- Im Februar 2026 hat die Kommission Methodiken für dauerhafte CO₂-Entnahmen angenommen, darunter Pflanzenkohle.
- Am 9. Juli 2026 folgten Methodiken für Carbon Farming: für Agrarflächen und Agroforst auf mineralischen Böden, für die Wiedervernässung von Mooren und für Aufforstung.
- Vom ermittelten Ergebnis ist ein Unsicherheitsabschlag abzuziehen; zertifiziert wird nach strengen Kriterien zu Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit.
Werbeverbot seit 27. September 2026
Nach Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ist die Werbung für Produkte mit „klimaneutral“ oder ähnlichen Aussagen, die auf Kompensation beruhen, seit dem 27. September 2026 unzulässig. Unternehmen werden Zertifikate deshalb stärker für ihre Klimastrategie als für Produktwerbung erwerben.
Förderung und Zertifikate abstimmen
- Mit der Förderrichtlinie für die Wiedervernässung von Mooren stellt der Bund seit April 2026 rund 1,75 Milliarden Euro bereit.
- Das Programm Klimaangepasstes Waldmanagement soll nach dem Klimaschutzprogramm 2026 ausgeweitet werden.
- Wer Förderung erhält und zugleich Zertifikate verkauft, muss Doppelförderung und die Anforderungen an Zusätzlichkeit sorgfältig prüfen.
Quellen: EU-Kommission, IHK Karlsruhe, top agrar
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.