Säge weg! Warum eigenmächtiger Rückschnitt am Grenzbaum teuer werden kann

Überhängende Äste ärgern viele Grundstückseigentümer. Doch wer selbst zur Säge greift, kann am Ende selbst haften. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München vom 5. Oktober 2026 (Az. 112 C 2870/23, nicht rechtskräftig), über das das Gericht am 19. Oktober 2026 berichtet hat.

Der Fall

Ein Nachbar verlangte die Beseitigung von Überhang, der seit vielen Jahren bestand, und hatte zuvor bereits eigenmächtig zurückgeschnitten. Das Gericht wies die Klage ab: Die Ansprüche waren verjährt, die Münchner Baumschutzverordnung schränkte den Beseitigungsanspruch ein, und die eigenmächtigen Rückschnitte waren unzulässige Selbsthilfe.

Die Spielregeln

  • Das Selbsthilferecht des § 910 BGB setzt voraus, dass der Überhang die Nutzung des Grundstücks tatsächlich beeinträchtigt und dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist gesetzt wurde.
  • Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11. Juni 2021, V ZR 234/19) darf Überhang auch dann abgeschnitten werden, wenn der Baum dadurch Schaden nimmt – aber nur, soweit Naturschutzrecht und Baumschutzsatzungen nicht entgegenstehen.
  • Vom 1. März bis 30. September sind stärkere Rückschnitte außerhalb des Waldes nach § 39 Abs. 5 BNatSchG grundsätzlich verboten.
  • Ansprüche auf Einhaltung von Grenzabständen sind an landesrechtliche Ausschlussfristen gebunden, in Nordrhein-Westfalen etwa sechs Jahre nach dem Anpflanzen.
  • Eine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken gibt es nicht; maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht (BGH, Urteil vom 28. März 2025, V ZR 185/23).

Unser Rat

  • Vor jedem Rückschnitt Baumschutzsatzung und Schonzeiten prüfen.
  • Den Nachbarn schriftlich und mit Frist zur Beseitigung auffordern.
  • Fristen des Landesnachbarrechts im Blick behalten; in vielen Ländern ist vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren nötig.

Mehr zum Thema

Baum- und Nachbarrecht

Quellen: AG München, Pressemitteilung (via DATEV), beck-aktuell zu V ZR 185/23

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an: Kontakt · Telefon 0511.357 356-0.