Wälder, Moore und Böden speichern Kohlenstoff – und werden damit zu Akteuren des Klimaschutzrechts. Mit der EU-Zertifizierungsverordnung für CO₂-Entnahmen (CRCF), milliardenschweren Förderprogrammen und neuen Werbeverboten verändern sich die Spielregeln. Wir beraten Flächeneigentümer, Projektentwickler, Unternehmen und Käufer von Zertifikaten.
Rechtsgrundlagen
- CRCF-Verordnung (EU) 2024/3012: Zertifizierung von CO₂-Entnahmen und Carbon Farming mit delegierten Methodiken
- EU-Klimagesetz mit dem Klimaziel 2040 sowie die LULUCF-Verordnung
- Bundes-Klimaschutzgesetz: Senkenziele für den Sektor Landnutzung (§ 3a KSG) und Klimaschutzprogramme
- Förderprogramme wie Klimaangepasstes Waldmanagement und die Moor-Förderung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
- Lauterkeitsrecht: Verbot der Werbung mit Klimaneutralität auf Basis von Kompensation (UWG, seit 27.9.2026)
- Brennstoffemissionshandel (BEHG) und EU-Emissionshandel ETS2
Unsere Leistungen
- Verträge über CO₂-Zertifikate, Projektvereinbarungen und Flächennutzung
- Prüfung von Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit und Doppelförderung
- Förderanträge und Rückforderungsverfahren
- Kombination von Wiedervernässung, Pacht, Ausgleichsmaßnahmen und Agrarförderung
- Rechtssichere Klimawerbung und Green Claims
- Haftung bei Umkehr der Speicherung (z. B. Waldbrand, Kalamität)
Aktuell
Neue EU-Methodiken für Wald und Moor und das Werbeverbot für „klimaneutral“: CO₂-Zertifikate aus Wald und Moor. Zur Lage des Sektors Landnutzung: Senke in Gefahr.
Siehe auch
Naturschutzrecht · Waldrecht · Bodenrecht · Wind- und Solarflächen
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.