Wenn Pflanzenschutzmittel vom Nachbarfeld abdriften oder gentechnisch veränderte Pollen auskreuzen, kann eine ganze Ernte unverkäuflich werden – besonders für Ökobetriebe. Wir setzen Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche durch und verteidigen Anwender, Lohnunternehmer und Saatguterzeuger gegen unberechtigte Forderungen.
Rechtsgrundlagen
- BGB: Abwehr und Ausgleich nach §§ 906, 1004 BGB, Schadensersatz nach § 823 BGB
- Pflanzenschutzrecht: gute fachliche Praxis (§ 3 PflSchG), Anwendungsbestimmungen und Abstandsauflagen der Zulassung
- Gentechnikgesetz: Standortregister, Vorsorgepflicht und verschuldensunabhängige Haftung bei wesentlicher Beeinträchtigung (§ 36a GenTG)
- NGT-Verordnung (EU) 2026/1388: Kennzeichnung von NGT-1-Saatgut, NGT-Verbot im Ökolandbau, Koexistenz
- Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848: Folgen von Rückständen für die Öko-Vermarktung
Unsere Leistungen
- Beweissicherung: Probenahme, selbständiges Beweisverfahren, Sachverständige
- Durchsetzung von Schadensersatz für Ernteausfall, Aberkennung und Vermarktungsverluste
- Abwehr von Ansprüchen gegen Landwirte, Lohnunternehmer und Händler
- Koexistenzvereinbarungen, Anbauverträge und Haftungsklauseln
- Verfahren gegenüber Öko-Kontrollstellen und Behörden
- Versicherungsfragen und Regress
Aktuell
Die NGT-Verordnung ist im Juni 2026 im Amtsblatt erschienen; wer bei Auskreuzung haftet, ist noch nicht abschließend geklärt. Mehr in unserem Beitrag NGT und Haftung im Ökolandbau.
Siehe auch
Pflanzenschutzrecht · Gentechnikrecht & NGT · Öko-Landbaurecht
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.