Wind- und Solarflächen

Windenergie- und Solarprojekte brauchen Fläche – häufig Acker, Grünland oder Wald. Für Eigentümer sind Nutzungsverträge attraktiv, binden die Fläche aber für Jahrzehnte. Wir prüfen und verhandeln Verträge mit Projektierern, gestalten Flächenpools und sichern Eigentümer gegen Ausfall- und Rückbaurisiken ab.

Rechtsgrundlagen

  • Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG): Flächenziele der Länder von 1,4 % bis Ende 2027 und 2 % bis Ende 2032
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Ausschreibungen, Flächenkulissen für Solaranlagen, Agri-PV, finanzielle Beteiligung von Kommunen
  • Baugesetzbuch: Privilegierung im Außenbereich (§ 35 BauGB), Rückbauverpflichtung und Sicherheiten
  • BGB: Pacht- und Mietrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Vormerkungen

Unsere Leistungen

  • Prüfung und Verhandlung von Nutzungs- und Gestattungsverträgen für Wind, Freiflächen-PV, Agri-PV und Batteriespeicher
  • Flächenpooling und Verteilung von Entgelten unter Eigentümern
  • Dienstbarkeiten, Kabeltrassen, Zuwegungen und Abstandsflächen
  • Rückbausicherheiten, Insolvenz des Betreibers, Rechtsnachfolge und Ausstieg
  • Vereinbarkeit mit Pachtverträgen, Agrarförderung und Waldrecht
  • Steuerliche und erbrechtliche Folgen in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater

Aktuell: EEG 2027 und Pachtdeckel für Windflächen

Die Bundesregierung hat im Juli 2026 eine EEG-Novelle beschlossen, die unter anderem eine Obergrenze für Flächenentgelte bei neuen Windprojekten vorsieht. Was das für Eigentümer bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag Pachtdeckel für Windflächen.

Siehe auch

Landpacht & Waldpacht · Naturschutzrecht · Energierechtler.de

Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte

Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.