Windenergie- und Solarprojekte brauchen Fläche – häufig Acker, Grünland oder Wald. Für Eigentümer sind Nutzungsverträge attraktiv, binden die Fläche aber für Jahrzehnte. Wir prüfen und verhandeln Verträge mit Projektierern, gestalten Flächenpools und sichern Eigentümer gegen Ausfall- und Rückbaurisiken ab.
Rechtsgrundlagen
- Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG): Flächenziele der Länder von 1,4 % bis Ende 2027 und 2 % bis Ende 2032
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Ausschreibungen, Flächenkulissen für Solaranlagen, Agri-PV, finanzielle Beteiligung von Kommunen
- Baugesetzbuch: Privilegierung im Außenbereich (§ 35 BauGB), Rückbauverpflichtung und Sicherheiten
- BGB: Pacht- und Mietrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Vormerkungen
Unsere Leistungen
- Prüfung und Verhandlung von Nutzungs- und Gestattungsverträgen für Wind, Freiflächen-PV, Agri-PV und Batteriespeicher
- Flächenpooling und Verteilung von Entgelten unter Eigentümern
- Dienstbarkeiten, Kabeltrassen, Zuwegungen und Abstandsflächen
- Rückbausicherheiten, Insolvenz des Betreibers, Rechtsnachfolge und Ausstieg
- Vereinbarkeit mit Pachtverträgen, Agrarförderung und Waldrecht
- Steuerliche und erbrechtliche Folgen in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
Aktuell: EEG 2027 und Pachtdeckel für Windflächen
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 eine EEG-Novelle beschlossen, die unter anderem eine Obergrenze für Flächenentgelte bei neuen Windprojekten vorsieht. Was das für Eigentümer bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag Pachtdeckel für Windflächen.
Siehe auch
Landpacht & Waldpacht · Naturschutzrecht · Energierechtler.de
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.