Rund 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland sind gepachtet. Pachtverträge über Acker, Grünland, Obstanlagen, Baumschulflächen oder Wald entscheiden über die wirtschaftliche Grundlage ganzer Betriebe. Wir gestalten, prüfen und verteidigen Pacht- und Nutzungsverträge – für Verpächter wie für Pächter.
Rechtsgrundlagen
- Landpachtrecht des BGB (§§ 585 ff.): Schriftform bei Verträgen über mehr als zwei Jahre (§ 585a), Anpassung bei veränderten Verhältnissen (§ 593), Kündigung (§ 594a), Fortsetzungsverlangen (§ 595) und Rückgabe
- Waldpacht: Für reine Forstflächen gilt meist das allgemeine Pachtrecht (§§ 581 ff. BGB); Landpachtrecht nur unter den Voraussetzungen des § 585 Abs. 3 BGB
- Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG): Anzeigepflicht binnen eines Monats und Beanstandung etwa bei unangemessenem Pachtzins
- Landesrecht, z. B. das neue Agrarstrukturgesetz in Niedersachsen mit eigener Pachtpreisgrenze
Unsere Leistungen
- Pachtverträge für Acker, Grünland, Dauer- und Sonderkulturen, Gewächshäuser und Baumschulen
- Waldpacht, Jagd- und Nutzungsrechte, Verträge über Holzeinschlag und Bewirtschaftung
- Anzeige und Beanstandungsverfahren nach LPachtVG
- Pachtpreisanpassung, Pachtpreisgleitklauseln und Streit über Nebenkosten
- Kündigung, Fortsetzungsverlangen und Rückgabe einschließlich Ersatzansprüchen
- Unterverpachtung, Betriebsübergabe und Pachtverhältnisse beim Tod des Pächters
- Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten
Miete und Pacht von Wald
Wald wird gekauft, verpachtet und zunehmend auch für Windenergie, Ausgleichsmaßnahmen oder Klimaprojekte genutzt. Verträge müssen deshalb Fragen der Bewirtschaftung, der Verkehrssicherung, der Wiederaufforstung, der Förderung und der CO₂-Zertifikate eindeutig regeln. Wir verbinden dabei Pachtrecht, Waldrecht und Klimarecht.
Aktuell
Bodenpreise, Pachtpreise und Anzeigepflichten im Überblick: Bodenpreise 2025 und Pachtverträge.
Siehe auch
Agrarimmobilien & Grundstücksverkehr · Wind- und Solarflächen · Kleingartenrecht · Jagdrecht
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.