Wer Saatgut geschützter Sorten aus eigener Ernte wieder aussät, betreibt Nachbau. Das ist für viele landwirtschaftliche Arten erlaubt – aber nur gegen eine angemessene Entschädigung an den Sortenschutzinhaber. Für das Anbaujahr Herbst 2025/Frühjahr 2026 endete die Frist zur Nachbauerklärung und Zahlung am 30. Juni 2026. Die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) hat ausdrücklich auf die Folgen verpasster Fristen hingewiesen.
Rechtlicher Rahmen
- Nationaler Sortenschutz: § 10a Sortenschutzgesetz (SortSchG) regelt Nachbaurecht, Entschädigung und Auskunftspflichten.
- EU-Sortenschutz: Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 und die Nachbauverordnung gelten für gemeinschaftlich geschützte Sorten.
- Zahlungsfrist: Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 25. Juni 2015, C-242/14) muss die Entschädigung grundsätzlich bis zum Ende des Wirtschaftsjahres gezahlt werden, in dem der Nachbau stattfand. Wer später zahlt, kann sich nicht mehr auf das Nachbauprivileg berufen.
Das Erntegut-Urteil des BGH
Mit Urteil vom 28. November 2023 (X ZR 70/22, „Erntegut“) hat der Bundesgerichtshof die Position der Züchter erheblich gestärkt. Stammt die Ernte aus nicht lizenziertem bzw. nicht ordnungsgemäß vergütetem Nachbau, kann sich der Sortenschutz auch auf das Erntegut erstrecken. Damit geraten neben dem Landwirt auch Abnehmer der Ernte – etwa Landhandel, Mühlen oder Verarbeiter – in den Blick. Die STV kündigte 2026 an, die Einhaltung verstärkt zu prüfen.
Praxishinweise
- Landwirte: Nachbau vollständig und fristgerecht erklären und bezahlen; Belege über Aufbereitung und Zahlung aufbewahren.
- Aufbereiter: Eigene Auskunftspflichten gegenüber Sortenschutzinhabern beachten.
- Handel und Verarbeitung: Lieferverträge um Zusicherungen zur Sortenschutz-Compliance ergänzen und Herkunftsnachweise einfordern.
- Züchter: Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche systematisch prüfen und durchsetzen.
Ist eine Frist bereits versäumt, sollte zügig geklärt werden, welche Ansprüche bestehen und wie sie sich begrenzen lassen. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Seite Sortenschutzrecht.
Stand: April 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.