Wer Saatgut oder Pflanzgut landwirtschaftlicher Arten oder Gemüse in Verkehr bringen will, braucht in der Regel eine zugelassene Sorte. Das Sortenrecht regelt, wie eine Sorte in die Sortenliste kommt – und was passiert, wenn es Streit um Zulassung oder Bezeichnung gibt.
Sortenzulassung und Sortenschutz – der Unterschied
Die Sortenzulassung ist eine öffentlich-rechtliche Marktzugangsvoraussetzung nach dem Saatgutverkehrsgesetz (SaatG). Der Sortenschutz ist dagegen ein privates Ausschließlichkeitsrecht des Züchters. Beide Verfahren laufen beim Bundessortenamt, sind aber rechtlich getrennt: Eine Sorte kann zugelassen sein, ohne geschützt zu sein – und umgekehrt.
Voraussetzungen der Zulassung
- Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit – geprüft in der Registerprüfung
- Landeskultureller Wert – bei landwirtschaftlichen Arten geprüft in der mehrjährigen Wertprüfung (VCU)
- Eintragbare Sortenbezeichnung, die nicht irreführend ist und nicht mit älteren Rechten kollidiert
Zugelassene Sorten werden in die Sortenliste des Bundessortenamts und in den Gemeinsamen Sortenkatalog der EU aufgenommen und können dann EU-weit vertrieben werden. Für Erhaltungssorten und Amateursorten bestehen erleichterte Verfahren.
Sortenbezeichnung und Marke
Die Sortenbezeichnung ist der Gattungsname der Sorte und muss beim Vertrieb verwendet werden – sie darf nicht als Marke monopolisiert werden. Viele Unternehmen kombinieren daher eine Sortenbezeichnung mit einer eigenen Handelsmarke. Hier sind Konflikte mit älteren Marken, Widersprüche und Löschungsverfahren häufig. Wir prüfen Bezeichnungen vorab und entwickeln eine abgestimmte Kennzeichnungsstrategie.
Unsere Leistungen im Sortenrecht
- Begleitung von Zulassungsanträgen und Wertprüfungen
- Widerspruch und Klage gegen ablehnende Entscheidungen des Bundessortenamts
- Recherche, Prüfung und Verteidigung von Sortenbezeichnungen und Marken
- Verlängerung, Erhaltungszüchtung und Rücknahme von Zulassungen
- Beratung zu Erhaltungs- und Amateursorten sowie zum künftigen EU-Saatgutrecht
Ausblick: EU-Saatgutreform
Mit der geplanten EU-Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial wird auch die Sortenregistrierung neu geregelt, unter anderem mit stärkerem Gewicht auf Nachhaltigkeitsmerkmalen. Mehr dazu in unserem Beitrag Neues EU-Saatgutrecht.
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit und international – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.