Der Boden ist Produktionsgrundlage, Vermögenswert und Schutzgut zugleich. Wir beraten Landwirte, Flächeneigentümer, Investoren, Projektentwickler und Kommunen zu Bodenschutz, Altlasten sowie Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Flächen.
Bodenschutz- und Altlastenrecht
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die 2023 neu gefasste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) verpflichten Eigentümer, Nutzer und Verursacher, schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden und bestehende Belastungen zu sanieren. Für die Landwirtschaft gilt die gute fachliche Praxis. Neu geregelt wurden unter anderem Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden.
- Abwehr und Gestaltung behördlicher Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen
- Ausgleichsansprüche zwischen mehreren Verantwortlichen
- Altlastenklauseln, Freistellungen und Gewährleistung in Grundstückskaufverträgen
- Bodenverwertung und Bodenmanagement bei Bauprojekten
Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr und Pacht
Der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen bedarf ab bestimmten Größen einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz; Siedlungsunternehmen können ein Vorkaufsrecht ausüben. Landpachtverträge unterliegen den §§ 585 ff. BGB und dem Landpachtverkehrsgesetz. Wir begleiten Käufer und Verkäufer im Genehmigungsverfahren, gestalten Pachtverträge – auch für Photovoltaik- und Windenergieprojekte – und vertreten Sie in Streitigkeiten vor den Landwirtschaftsgerichten.
Europäisches Bodenrecht
Mit der Richtlinie (EU) 2025/2360 hat die EU erstmals einen gemeinsamen Rahmen für die Überwachung der Bodengesundheit geschaffen. Deutschland muss sie bis Dezember 2028 umsetzen. Was das bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag EU-Bodenüberwachungsrichtlinie.
Ihr Kontakt zu horak. Rechtsanwälte
Wir beraten bundesweit – vom Hauptsitz in Hannover und unseren Standorten in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Telefon 0511.357 356-0, E-Mail info@pflanzenrecht.de.